Der Betreiber einer Straßenbeleuchtungsanlage ist gemäß der Verkehrs-Sicherungspflicht für die Sicherheit seiner Anlage haftungspflichtig.
Eine Anleitung zur Erledigung dieser Aufgaben im Bereich Lichtmasten(Bautechnischer Bereich) findet man in der VDE Broschüre „Planung, Bau und Betrieb der Straßenbeleuchung“ oder Handbuch StraßenbeleuchtungVVEW-Verlag. Eine regelmäßige Standsicherheitsprüfung ab einem Mastalter von ca. 20 JahrenOder nach extremen Auffälligkeiten schützt vor zivil und strafrechtlicher Haftung.
