Prüfvariante für Großmasten
Als Großmasten bezeichnen wir Lichtmasten über 12 m LPH sowie Flutlichtmasten zur Sportplatzbeleuchtung und Abspannmasten. Auch Masten für größere Hinweistafeln fallen in diese Kategorie. Eine Belastung mit der Gesamtwindlast ist bei diesen Objekten nicht sinnvoll.Da jedoch eine stabile Fundamentierung vorliegt, wird wie folgt verfahren:
Die Durchbiegung bei einem fixen Biegemoment (meist 15 kNm) wird über E-Modul berechnet (s.Tabelle oben) und stellt nun den Soll-Wert dar.Diese wird bei der Prüfung mit dem Ist-Wert verglichen und ist somit neben der Nullpunkt-Kontrolle ein eindeutiges Prüfkriterium.
Für die Stadt Wien wurden 6000 Abspannmasten auf diese Weise erfolgreich geprüft.



