Der Besitzer bzw. Betreiber eines Beleuchtungsnetzes ist nach BGB für dessen Verkehrssicherheit verantwortlich.
Die Standsicherheitsüberprüfung ist eine anerkannte rechtliche Grundlage die Vorsorgepflicht nachzuweisen, und im Schadensfall die Haftungspflicht an das Prüfunternehmen abzugeben.
